Mindestmietzeit - handschriftlich eingefügter Passus gültig?
vom 18.10.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mietvertrag für meine Wohnung enthält zu "Mietdauer" und "Kündigung" folgende Formulierungen: § 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 1.07.2008. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen. § 4 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters Die für die fristlose Kündigung durch den Vermieter (z.B. bei vertragswidrigem Gebrauch, bei Zahlungsverzug, bei erheblicher Belästigung) geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.