Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 41 VVG
(§ 41a VVG
existiert nicht mehr) ist auf alle Versicherungsverträge anwendbar, und damit auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Information Ihres Versicherers ist daher falsch.
Wenn das Risiko tatsächlich weggefallen ist, muss dies nicht zwingend zu einer Reduzierung des Risikozuschlags führen, nämlich dann, wenn seit Vertragsschluss weitere/andere Risikoumstände hinzugetreten sind. Sie müssen jedoch keine Angaben hierzu machen.
Eine Kündigung wegen der Reduzierung des Risikozuschlags kann nicht erfolgen. Gegebenenfalls bestehen aber ordentliche Kündigungsrechte, die der Versicherer wahrnehmen kann.
Für den Fall, dass Sie weitere Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mal angenommen es sind andere neue Risikoumstände hinzugekommen und ich beantrage eine Reduzierung des Zuschlags: Dürfte die Versicherung dann aufgrund der neuen Risikoumstände den Zuschlag sogar noch erhöhen bzw. neue Ausschlüsse der Leistungen vornehmen? Oder kann ich sicher seien, dass es im schlimmsten Fall bei den bisherige Konditionen bleibt?
Habe ich es richtig Verstanden, dass ich alle weiteren Angaben zu meiner Gesundheit verweigern kann, wenn ich eine Reduzierung beantrage?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Mal angenommen es sind andere neue Risikoumstände hinzugekommen und ich beantrage eine Reduzierung des Zuschlags: Dürfte die Versicherung dann aufgrund der neuen Risikoumstände den Zuschlag sogar noch erhöhen bzw. neue Ausschlüsse der Leistungen vornehmen?
Nein, das dürfte die Versicherung nicht. Jedenfalls nicht, wenn die Risikoumstände nicht bereits bei Vertragsschluss vorlagen.
Oder kann ich sicher seien, dass es im schlimmsten Fall bei den bisherige Konditionen bleibt?
Unter den oben genannten Voraussetzungen ja.
Habe ich es richtig Verstanden, dass ich alle weiteren Angaben zu meiner Gesundheit verweigern kann, wenn ich eine Reduzierung beantrage?
Ja, das ist richtig.
Ihnen noch ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Meyer