Instandhaltungsrücklage WE
vom 14.4.2014
51 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Serh geehrte DAmen und Herren, die Eigentümergemeinschaft hat mehrheitlich beschlossen, die vorhandene Instandhaltungsrücklage nicht für laufende Arbeiten zu verwenden sondern Instandsetzungsarbeiten den Wohnungseigentümern entsprechend ihrer Eigentumsanteile zu berechnen. Grund: MAn wolle infach mehr ansparen um eine große Rüclage zu schaffen. Da ich einen Anteil von 1289/10.000 besitze ist mein Einwand nicht erfolgreich gewesen.