Der Verkäufer (Unternehmer, Kauf per Internet) liefert das Gerät aber ohne Gutschein aus. ... Da der Gutschein einen Wert von 50 EUR hat (und deswegen auch meine Kaufentscheidung nicht unerheblich beeinflusste) und mir am Rücktritt nicht gelegen ist (das Gerät ansonsten funktioniert ja), möchte ich nun, wenn der Händler weiterhin "auf Durchzug stellt", am liebsten eine Minderung nach §§ 437 Nr. 2 Alt. 2, 434, 441 BGB iVm § 323 BGB durchsetzen. ... Ich denke an § 434 I 3 BGB, fürchte aber, dass man den Eigenschaftsbegriff nicht so weit dehnen darf.