Aufhebungsvertrag und Sperrzeiten ALG
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mein Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor, aktuall also Ende März nächsten Jahres. ... Weder Aufhebungs- noch der Arbeitsvertrag enthalten hierzu irgenwelche Regelungen. 3) Bei Kündigung zu Ende Dezember werden die Auszahlungen laut Aufhebungsvertrag erst im Januar gezahlt, also nach Arbeitsvertragsende. Ist das eine rückwirkende Änderung für 2016, oder wird das dann im Jahr 2017 versteuert?