sehr geehrte damen und herren, ich möchte sie bitten mir in sachen mietrecht weiterzuhelfen, weil ich nur noch im kreise drehe bzgl. vermieter. zur sache: am 15.10.2008 habe ich den mietvertrag gekündigt. als kündigungsbestätigung habe ich seitens vermieters das datum 31.01.2008 erhalten mit gleichzeitiger widerspruch der kündigungsfristen (weil ich habe die kündigungsfrist auf 31.12.2008) gesetzt. der vermieter drohte auch zugleich mit klage falls ich in mietverzug kommen sollte; die mietkaution würde er nach rechtsprechung noch einbehalten, wegen betriebskostenabrechnung für 2008. dadurch dass in der wohnung mängel vorhanden sind (schimmel im schlafzimmer und die dachrinne ist kaputt, so dass teer ausgelaufen und auf mein liegestuhl und balkon festgesetzt hat - dies habe ich dem vermieter persönlich angezeigt und er erwiderte "da muss ich nichts machen, wenn die dachrinne runterfällt dann fällt er halt runter), habe ich die miete für november und dezember 2008 vorläufig einbehalten. nun hat der vermieter einen anwalt beauftragt und dieser anwalt hat bei gericht klage eingereicht und auch gleichzeitig einen mahnbescheid an meine alte anschrift gesendet. dadurch, dass mein nachname auf dem briefkasten steht, die ich vorsorglich vorher entfernt habe, weil ich einen nachsendeauftrag bei der post beauftragt habe, habe ich die klage und den mahnbescheid nicht an meiner neuen anschrift erhalten, weil der vermieter wiederholt meinen familiennamen am briefkasten angebracht hat. nun habe ich verspätet widerspruch gegen den mahnbescheid gestellt, der zum 01.12.2008 an mich zugestellt wurde. die klage wurde am 11.12.2008 zugestellt, das problem liegt hier, dass ich zwei anwälte konsultiert habe. der erste anwalt konnte den fall nicht mehr nehmen, weil er in den urlaub musste. er riet mir aber trotzdem an, das gericht anzuschreiben, dass die klage abzuweisen ist und dass ich seit 01.11.2008 nicht mehr die wohnung bewohne und somit kein "absitzen der wohnung" besteht. der zweite anwalt wurde sogleich von anfang an aggressiv mir gegenüber. er sagte laut, dass ich kein recht bekomme, weil dem vermieter nach rechtsprechung die miete für november und dezember zusteht und ich solle auf dem schnellsten wege die miete zahlen mit 5 prozent zinsen. sollte gegen den mahnbescheid schon ein vollstreckungsbescheid ergangen sein, sollte ich nochmals zu ihm kommen. der anwalt wies mich auch hin, dass ich das hätte vermeiden sollte mich mit diesem vermieter anzulegen, weil dieser sich mit paragrafen auskennen würde und mit allen wassern gewaschen sei und mich fertig machen würde. ich wurde auch seitens vermieters am arbeitsplatz belästigt, in dem er mir einen fax zugefaxt hat und am nächsten tag ein brief per post zugesendet. ich weiß nicht, woher er weiß, wo ich arbeite und in welcher abteilung. weil im mietvertrag steht nichts darin, wo und bei wem ich arbeite. mir ging es am dritten tag nicht gut, weil ich mich psychisch terorrisiert fühlte und habe mich nicht getraut zur arbeit zu gehen. dann als ich gestern nach dem gespräch mit dem zweiten anwalt die miete überweisen wollte und an das gericht einen schriftsatz verfassen wollte, musste ich feststellen, dass der vermieter meinen briefkasten mutwillig namensschilder und den briefkastenschloss entfernt hat. nun fehlen hier zeitungen die ich abonniert habe und womöglich sind auch briefe verloren gegangen. wie sollte ich aus dem verhalten des vermieters ausschließen bzw. wie soll ich in dieser sache weiter vorgehen?