Einen Tag später bekomme ich vom Käufer die Mitteilung, dass der Motor nach Aussage einer Fachwerkstatt einen "Totalschaden" hätte, der angeblich schon längere Zeit feststellbar war (ich bin kein Kfz-Fachmann). Wenige Tage darauf erhalte ich einen Brief eines Ihrer Kollegen dem zu entnehmen ist, dass der Kaufvertrag wegen "arglistischer Täuschung" angefochten wird und das Motorrad Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises wieder an mich übergeben werden soll. ... Frage: Habe ich mir mit diesem letzten Satz jetzt im nachhinein selber geschadet und meine an sich wohl gute Position geschwächt, weil ich bestätigt habe, dass das Motorrad "nachweislich bis zur Übergabe optisch und technisch makellos war" (was der Wahrheit entspricht) bzw. ist dies jetzt quasi als Ergänzung zum Kaufvertrag als nachträgliche Zusicherung oder gar als Garantie meinerseits zu werten (wie erwähnt hatte ich unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft und lediglich nur die Unfallfreiheit bestätigt), sodass ich jetzt durch diesen Zusatz für etwas haften müsste, was ich nicht zu verantworten habe, da ich definitiv nichts von einem Schaden wusste?