Am 06.12. schrieb ich ihr nochmals eine SMS, aber bekam keine Reaktion, weshalb ich ihr dann am 08.12.2007 folgenden Brief gegeben habe: "Letzte Mahnung Sehr geehrte Frau XXX, am 06.12.2007 wurden Sie per Kurzmitteilung um 16.55Uhr von mir darauf hingewiesen, dass Sie die Restschuld in Höhe von 60Euro bis 18.12.2007 zu bezahlen haben. ... Auf der Rückseite des Schreibens sehen Sie nochmals eine ausführliche Auflistung der von Ihnen bezahlten Beträge, sowie eine Liste über die getätigten Benachrichtigungen bezüglich meiner Nachfragen und Erinnerungen/Mahnungen wegen Bezahlung. Mit freundlichen Grüßen XY Aufstellung der Kosten Datum Beschreibung Betrag 20.04.2007 Geld geliehen zum Aufladen der Telefonkarte 15,00€ 27.04.2007 Bett geliefert und aufgebaut 80,00€ 03.08.2007 Bezahlung eines Teilbetrages nach Mahnung-30,00€ 06.11.2007 Bezahlung eines Teilbetrages nach letzter- 5,00€ Mahnung und Drohung mit Anwalt Noch zu zahlender Betrag 60,00€ Aufstellung über die Kontakte DatumAnzahl der SMSKosten 01.06.200710,15 Euro 03.08.200710,15 Euro 01.09.200710,15 Euro 05.09.200730,45 Euro 06.09.200791,35 Euro 08.10.2007152,25 Euro 09.10.2007131,95 Euro 10.10.200730,45 Euro 06.11.200750,75 Euro Entstandene Kosten wegen Benachrichtigung und Nachfrage wegen Geld 7,65 Euro" Nun zu meiner Frage: Kann ich meine Nachbarin wegen dem restlichen Geld verklagen oder eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei stellen, obwohl wir alles nur per SMS gemacht haben und kann ich auch diese Kosten für die Frage geltend machen?