Erlaubnis zur Daueraufenthalt -EG!
beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Denn so wie es aussieht, würde man als langsfristiger Ausländer somit besser abschneiden, das Sie in jedes Europäische Land sich mehr als 3 Monate aufhalten können sowie auch langfristig seine Rechte nicht verlieren. Nachdem ich jedoch einige forschungen im Internet getätigt habe, bin ich so auf einige Sachen gestoßen die mir als langfristiger Drittstaatler nicht gefallen haben. 1. ... Für eine gewisse Freiheit wird einem andere Rechte abgenommen.