Erben in der Privatinsolvenz: Immobilien decken Schulden u. Kosten um vielfaches
vom 11.2.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Ohne große Recherchen/Begutachtung ist ersichtlich, dass allein der Verkauf (in dem Falle vermutlich Zwangsversteigerung durch den Insolvenzverwalter) einer Immobilie (und zwar die, in der ich *nicht* wohne) vollkommen ausreichen würde, um die restlichen Schulden, Verfahrenskosten u. ... Auch wenn von vornherein klar ist, dass dies nicht notwendig ist, um alle Kosten/Forderungen zu decken?