Kündigung Arbeitverhältnis in Probezeit durch AN
vom 21.3.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich befinde mich in meiner aktuellen Arbeitsstelle noch in Probezeit und werde zum 01.05. ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Wenn ich jetzt mein Arbeitsverhältnis kündige (Frist zwei Wochen) zum 30.04., könnte dann mein Arbeitgeber auf die Idee kommen, meinen Arbeitsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt zu kündigen? Also quasi "zurückzukündigen"?