Die Folgen eines fremdverursachten Wasserschadens sollen behoben werden
Ende 2008 kommt es in der Wohnung über mir zu einem Wasserschaden, das Wasser läuft in die Zwischendecke meines Badezimmers und an der Seitenwand kommt es zu einem grossen Wasserflecken. Der Vermieter bestellt das Trocknungsgerät (Rechnung vermutlich an den Mieter oben), mir wird in Aussicht gestellt, dass der Mieter oben den Wasserschaden an der Wand des Badezimmers meiner Mietwohnung beseitigen wird. ... Jetzt will ich im nächsten halben Jahr ausziehen und mir wird klar, dass ich etwas unternehmen muss, um nicht ev. fremdverursachte Schäden mitzurenovieren.