Unser Steuerberater stellte die Unterlagen dem Finanzamt zur Verfügung , wobei seine Einnahme und Überschußrechnung keine Steuerpflicht erahnen ließ. ... Diese nicht eindeutig zuzurechenenden Bauausgaben und somit vom Finanzamt nicht anerkanden Rechnungen in Höhe von fast 300.000,- Euro ,wird nun die Steuer zugrunde gelegt.Dazu sei also zu sagen ,das wir hier jedoch nie Vorsteuerbeträge o.ä. beansprucht bzw. geltend gemacht haben ,da wir immer von einem nicht UST-pflichtigem Geschäft ausgegangen sind. ... Mein Einkommen sind 1.300,- Euro netto und meine Frau hat ca. 1.000,- Euro netto.