Sehr geehrter Fragesteller,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn Ihre Gattin ebenfalls gegenüber dem Finanzamt erklären soll, dass die Angaben der Richtigkeit entsprechen, dann muss sie auch Einsicht in die Belege bekommen.
Nach einschlägiger Rechtsprechung besteht ein Anspruch auf Zustimmung zur Veranlagung, wenn sie dadurch keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Insofern können Sie einen entsprechenden Antrag vor Gericht stellen. Diesbezüglich rate ich Ihnen Rücksprache mit Ihrem Rechsanawalt zu haltn, da Anträge vor dem Familiengericht grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden können. Die Steuerberatungskosten können hälftig nicht verlangt werden, wenn der Steuerberater Ihrerseits beauftragt wurde.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin