Schwester wohnt für Ausbildungszeit mit Ehemann im mir geschenkten Elternhaus.
vom 12.4.2011
46 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Zum Sachverhalt: Anfang 2008 haben mir meine Eltern ihr Haus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge grundbuchlich überschrieben. ... Nun waren sich meine Eltern einig, dass ich das Haus haben soll, weil sie gerne möchten, dass ich dort langfristig wohne und dort hierfür Umbaue. ... Die Frage, warum ich das Haus bekommen solle und nicht meine Schwester wurde auch vom Notar gestellt und entsprechend beantwortet.