Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Im Januar 2005 habe ich dort die Vaterschaft der Tochter(geb. 1988) meiner Frau anerkannt. Nach der Einreise nach Deutschland im April 2004(Frau und Tochter), hat mein Standesamt diese Vaterschaftsanerkennung nicht anerkannt und mir wurde geraten ich sollte eine Adoption durchführen. ... Meine Frage,ist diese Vaterschaftsanerkennung aus Russland in Deutschland gültig und kann ich meine Tochter nach STAG §5 einbürgern lassen(aus Foren habe ich Erfahren, dass eine Vaterschaftsanerkennung von Russland auch in Deutschland gültig ist, EGBGB 19 Abs.1)?