Einreisebestimmungen nach Deutschland für EU-Bürger?
vom 24.6.2013
30 €
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beantwortet von
Aus diesem Grund waren die Fragen des Zöllners unnötig und unberechtigt, ganz egal ob ich dort lebe oder nicht. Ich hätte nicht einmal angeben müssen, als Tourist unterwegs zu sein, denn mir steht schon aufgrund meiner Staatsangehörigkeit mindestens das allgemeine Freizügigkeitsrecht (Art. 18 EGV) zu. § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) Ich fühle mich diskriminiert und beabsichtige Beschwerde bei der EU-Kommission und beim Zoll einzulegen.