Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Aber wie kann das sein, wenn ich entsprechende Mengen von einem deutschen Versender ohne Probleme kriegen kann, nur 3-mal so teuer?"
Das liegt daran, dass in Deutschland andere Gesetze gelten als in den USA. Diese Gesetze können auch nicht dadurch umgangen werden, indem man sich in den USA erlaubte Produkte einfach nach Deutschland importiert. Dies führt dann - wie bei Ihnen - zu einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das AMG (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln). Nun ist DHEA zwar kein Arzneimittel im herkömmlichen Sinne, fällt aber dennoch unter den Arzneimittelbegriff des § 2 AMG
.
Grund für die Erlangung ähnlicher Produkte bei einem deutschen Händler ist vermutlich dessen Zulassung, um die Produkte innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen zu dürfen. Ich nehme aber an, dass es auch bei einem deutschen Händler keine 200mg DHEA Produkte rezeptfrei zu kaufen gibt.
Frage 2:
"Gehe ich irgendein Risiko ein, wenn ich wieder in USA bestelle? "
Selbstverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 29.01.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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"Ich nehme aber an, dass es auch bei einem deutschen Händler keine 200mg DHEA Produkte rezeptfrei zu kaufen gibt."
Doch, das Produkt ist rezeptfrei erhältlich:
http://www.eurovital.com/de/product_detail.aspx?NAME=DHEA-100mg-180-Vegetarische-Kapseln&PID=20262
Nachfrage 1:
"Doch, das Produkt ist rezeptfrei erhältlich:
http://www.eurovital.com/de/product_detail.aspx?NAME=DHEA-100mg-180-Vegetarische-Kapseln&PID=20262 "
Nach meinem Empfinden und Verständnis des oben von mir zitierten Links ist auch dieses Angebot mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Denn der Anbieter kommt aus der Schweiz, gehört damit also nicht zur Liste der in der EU-zugelassenen Versandhändler und schiebt Ihnen in seinen AGB auch noch den "schwarzen Peter" zu (" Es liegt in Ihrer Verantwortung
sicherzustellen, dass Sie berechtigt sind, Nahrungsergänzungsmittel und Schönheitspflegeprodukte in Ihr Land zu importieren.").
Ich gebe Ihnen recht, dass die Regulierung für den Verbraucher unübersichtlich und auch sinnentleert ist, wenn man sich bei der Bestellung ein und desselben Wirkstoffs mal strafbar macht, mal nicht.
Ich habe gerade auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums die genauen Zulassungsmodalitäten gefunden.
Unter
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/einfuhr-von-arzneimitteln.html
finden Sie anschaulich erklärt, warum es zu der unterschiedlichen Behandlung kommt.