Kündigungsfrist - unterschiedliche Fristen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag
" Da das Arbeitsverhältnis bereits elf Jahre besteht, würde für mich nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 2 BGB</a> eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende eines Kalendermonats gelten. Der für mich jedoch auch gültige Manteltarifvertrag für Journalistinnen und Journalisten an Zeitschriften sieht hingegen vor: "Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits mindestens sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres; nach einer ununterbrochenen Unternehmenszugehörigkeit als Redakteurin/Redakteur von 10 Jahren mindestens 6 Monate, jeweils beiderseitig zum Ende eines Kalendervierteljahres.