Widerruf des unterschriebenen Mietvertrags
vom 4.4.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
So berief ich mich in meinem Widerspruch darauf, dass der Vertrag online geschlossen wurde, der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen geschlossen wurde, und der Vermieter ein gewerblicher ist (keine Privatperson). Hier widersprach der Vermieter, weil wir die Wohnung vorher besichtigt hatten und es kein "Haustürgeschäft" wäre, weil wir nicht gedrängt wurden den Vertrag zu unterschreiben. ... Habe ich eine Chance, falls der Vermieter auf Einhaltung des Vertrags klagt, oder muss ich das Mietverhältnis auf jeden Fall eingehen?