Caterer erbringt teilweise Leistung nicht. Muss ich die Gesamtrechnung begleichen?
vom 3.8.2016
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Kurz: Caterer (=Team R.) lieferte eine deutlich nicht vollständige Leistungserbringung zur Hochzeit ab. Aufgrund dessen Rechnungskürzung durch Auftraggeber. Reaktion darauf, Mail mit erneuter Zahlungsaufforderung und Androhung von rechtlichen Schritten.