Fakten / Chronologie: ich habe 1991 geheiratet. im jahr 2002 war ich alleingesellschafter (jedoch nicht GF, das war mein vater) (m)einer gmbh. parallel dazu erzielte ich einkommen aus freiberuflicher tätigkeit. anfang 2003 (rückblickend am höhepunkt meiner wirtschaftlichen karriere) hat sich meine frau von mir getrennt. wir haben 3 kinder, heute 9, 11 und 15 jahre alt. meine frau war zu ehezeiten nicht berufstätig. wegen der drohenden hohen unterhaltszahlungen (ich ging davon aus, dass bei der scheidung für den unterhalt das durchschnittseinkommen von 3 jahren angesetzt werden würde) habe ich die freiberufliche tätigkeit sofort eingestellt und die gmbh im mai 2003 zum gutachtenwert an meinen vater verkauft. ab diesem zeitpunkt wurde ich sozialversicherungspflichtiger angestellter in "meiner" ehemaligen gmbh. das gehalt war zwar niedrig, aber annaehernd branchenrealistisch, zumal in der damaligen zeit die grosse allgemeine krise eingriff. um dieses angestelltengehalt bei der irgendwann zu erwartenden scheidung als "unterhaltsberechnungsbasis" zu etablieren, habe ich versucht, die scheidung hinauszuzögern, um so lange wie möglich in jenem sicher gewähnten angestelltenstatus anerkannt zu sein. bei der scheidung (09.2005) wurde das niedrige gehalt und mein angestelltenstatus jedoch nicht zur berechnung des unterhalts herangezogen. die gegenseite wollte nämlich nur die ergebnisse der gmbh zählen lassen (die ja auch de facto nur durch mich existierte, da mein vater als GF und alleingesellschafter eigentlich nur eine theoretische rolle spielte; der gmbh-gewinn wurde durch mich erwirtschaftet). das konnte ich gut nachvollziehen... den gewinn der gmbh wollte ich jedoch nicht offenlegen und "durfte/brauchte" dies als "normaler" angestellter ja auch nicht. jedenfalls hat das bei der scheidungsverhandlung dazu geführt, dass der unterhalt festgelgt wurde, indem meine frau von der richterin gefragt wurde, wieviel sie bisher zum leben verbraucht/benötigt hatte: mit einstweiliger anordnung wurden darauf (seit 09.2005) die zahlungen auf monatlich 1.750 für ex-frau und die 3 kinder (ohne spezifizierte aufteilung) festgelegt. das kindergeld (ca. 450,–) bleibt zudem vollständig bei meiner ex-frau. das ist eigentlich auch in ordnung so, weil es dem lebensstandard vor der trennung in etwa entspricht. vermögensstatus: - zu ehezeiten haben wir ein haus gekauft, das schon vor der scheidung abbezahlt war. wir waren je zur hälfte eigentümer. meine frau wohnt jetzt mit den Kindern in diesem haus. - ein zweites haus haben wir kurz vor der trennung gekauft (2002). wir waren auch hier je zur hälfte eigentümer. im zuge der zugewinnregelung (aussergerichtlich) haben wir uns gegenseitig unsere hälfte-anteile überlassen und ich habe die schulden vom 2. haus (215 tsd) komplett übernommen. beide häuser sind gleich viel (je ca. 400) wert. der zugewinnausgleich wurde damit notariell geregelt/abgeschlossen. 2007 habe ich ein weiteres haus (auch ca. 400) geerbt. haus 1 ist schuldenfrei und wird komplett von mir genutzt, haus 2 ist ist zu 1/3 vermietet, zu 2/3 von mir genutzt und in ca. 2 jahren schuldenfrei. solange die hypothek läuft ergibt sich hier ein verlust von ca. 7 tsd/jährlich.