Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall gibt es offensichtlich vor allem zwei Streitpunkte,nämlich zunächst einmal der Eintrag in die Schufa-Liste und zu anderem die Forderung zum Ausgleich des Kontos.
Nach der Rechtsprechung darf ein Schufa-Eintrag bei einer bestrittenen Forderung (das ist hier ja der Fall) nicht vorgenommen werden.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link zu einer Besprechung eines entsprechenden Urteils des AG Plön beigefügt:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1476
Es müsste also unter Hinweis auf dieses Urteil und den gesamten Sachverhalt schnellstmöglich eine Löschung bei der Schufa beantragt werden und bei Verweigerung müsste letztendlich gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ein solcher Schufa-Eintrag stellt erfahrungsgemäß im Wirtschaftsleben eine erhebliche Einschränkung dar, so dass dieses meiner Einschätzung nach sogar das Hauptproblem darstellen dürfte.
Auch ist hier aufgrund ihres Widerspruchs und des von Ihnen geschilderten Sachverhalts die Forderung des Kreditkartenunternehmens nicht berechtigt. Sollte das Kreditkartenunternehmen dennoch gezahlt haben, wäre es eigenes Verschulden und dürfte Ihnen grundsätzlich nicht zur Last gelegt werden.
In einem rechtlichen Verfahren gegen das Kreditkartenunternehmen wäre es von immenser Bedeutung, den Betrug nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie falls noch nicht geschehen Strafanzeige wegen Betrug und insbesondere Urkundenfälschung (also in Bezug auf die gefälschten/vervielfältigten Abbuchungsbelege) erstattet werden.
Sehr gerne wäre ich Ihnen bei der Durchführung der Strafanzeige, dem Vorgehen gegen das Kreditkarteninstitut sowie insbesondere bei der Beantragung und Durchsetzung der Löschung aus dem Schufa-Verzeichnis behilflich.
Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich Ihnen den an dieser Stelle geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe auf das nachfolgende Honorar anrechnen.
Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mail-Adresse oder auch per Telefon an mich wenden,damit wir die Angelegenheit näher besprechen können beziehungsweise ich Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de
Fax.0471/140244
Tel. 140240 o. 140241
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Sehr geehrter Herr Newerla,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ihre Aussage entspricht meiner Erwartung bzw. Einschätzung der Sachlage.
Eine Frage war noch offen:
Wenn ich Recht bekomme, müsste BarcleyCard doch auch die Anwaltskosten tragen, oder?
Ich würde dann auch gerne die Sache von Ihnen weiterverfolgen lassen, müsste aber noch einige detaillierte Sachen mit Ihnen besprechen.
Am schnellsten wäre dieses per Telefon. Kann ich Sie morgen telefonisch erreichen und wenn ja in welchem Zeitraum?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für den Nachtrag.
Es freut mich, dass ich Ihnen schon etwas weiterhelfen konnte.
Sollte die Angelegenheit vor Gericht landen und Sie Recht bekommen,müsste die Gegenseite auch die Prozesskosten gemäß § 91 ZPO
tragen, das ist richtig.
Sehr gerne möchte ich auch mit Ihnen die weiteren Details besprechen.
Sie können mich morgen gerne zwischen 11:30 und 17:30 Uhr telefonisch erreichen.
Sehr gerne können Sie mir aber auch eine Telefonnummer für einen Rückruf und eine Uhrzeit an meine E-Mail-Adresse hinterlassen.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen restlichen Dienstagabend und verbleibe
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de
Fax.0471/140244
Tel. 140240 o. 140241