In dem Anschreiben der Kanzlei an mich war allerdings außer der Erklärung noch ein Betrag von 800 Eur(Pauschalbetrag,keine detaillierte Kostenberechnung) als A n g e b o t für Ansprüche aus Vertragsstrafe(lt.AGB 2500 Eur),Schadenersatzverpflichtung sowie aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei der Gegenseite und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, aufgeführt. ... Nun meine Fragen: Ist es das Risiko wert zu warten bis das die Kanzlei eine nochmalige Aufforderung oder sogar eine Klage einreicht, da die 800 Eur von mir noch nicht bezahlt wurden? Wäre ein Brief meinerseits sinnvoll, indem ich anbiete, für die Kosten der Erklärung aufzukommen, mit der Bitte diese nach einem Mittelwert der Gebührenordnung zu berechnen?