Urheber- und Nutzungsrechte an gemeinsamen Schöpfungen für Designs
vom 19.1.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wir sind weder auf der website, noch in den Verträgen mit den Kunden als GbR aufgetreten, sondern als Künstlergemeinschaft. ... Bei der Auflösung der Zusammenarbeit ergeben sich unterschiedliche Auffassungen. ... Sollte ein Kunde einen solchen Entwurf in der Form haben wollen, muß ich dann einen Vertrag vorher mit dem Miturheber machen, oder kann ich den mit dem Kunden machen und dem Miturheber die anteiligen Tantiemen auszahlen(evtl mache ich ja noch andere Aufträge ohne Miturheber für den Kunden)?