mängelbeseitigung nach Auszug
vom 7.11.2004
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Mein Mietvertrag sieht folgendes bei Übergabe der Mietsache vor: §10 As.2 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache an den Vermieter in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben und ebenfalls ein "Abnahme-/Übergabeprotokoll" aufzunehmen und zu unterschreiben §10 As.3 Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Regelungen der AVM und dem Formular "Abnahme-/Übergabeprotokoll".