Einschätzung Werkstattrechnung / Vertragsabweichung / Rückforderung
vom 6.8.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Die Zahlung erfolgte nicht als Anerkenntnis, sondern zur Rückgabe des Fahrzeugs, das mir andernfalls vorenthalten worden wäre. ... Fragen zur rechtlichen Einschätzung: Kann ich gegen die Rechnung (ganz oder teilweise) rechtlich vorgehen oder Kürzungen durchsetzen, insbesondere wegen: - Nichterfüllung des ursprünglich beauftragten Klonens - Pauschal berechneter, aber nicht belegter Programmierleistung - Durchführung nicht freigegebener mechanischer Arbeiten? Ist die faktische Zwangslage beim Anruf (Auto bereits zerlegt, keine Alternative außer Hänger) rechtlich relevant im Sinne einer Anfechtung oder Rückforderung?