Er wies weiterhin auf meinen Arbeitsvertrag hin, der besagt, dass ich verpflichtet sei, meine Kollegin bei deren Abwesenheit immer montags und dienstags zu vertreten und dass es in Zukunft keine Ausnahmen mehr gäbe (ich hatte meine Kollegin an 2 Montagen im Dezember nicht vertreten können, da sie aufgrund von langer Krankheit ihren Resturlaub nehmen und verlängern musste, ich aber schon andere private Termine für diese Montage ausgemacht hatte. ... In einer Anlage zu meinem Arbeitsvertrag steht dazu: In Urlaubs- und Krankheitsfällen Ihrer Geschäftsstellenkollegin erklären Sie sich bereit, an bis zu fünf Tagen pro Woche für die DAL tätig zu sein. ... In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts weiter, nur: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 24 Stunden wöchentlich.