Ich bin unterhaltsverpflichtet für ein Kind und erwarte nach Abgabe meiner Lohnbescheinigungen und Steuerunterlagen in den nächsten Tagen den Unterhaltstitel des Jugendamtes. Da die Berechnung des zugrunde gelegten "Netto-Einkommens" auf Grund hoher und v.a. schwankender Berufsbedingter Belastungen (schwankende berufsbedingte Ausgaben, langer Arbeitsweg als Berufspendler, Eigentumswohnung mit AfA und demzufolge hoher Steuerfreibetrag u.v.m.) sehr schwierig ist, möchte ich den Titel zunächst formal anfechten, Widerspruch einlegen und alles von einem Fachanwalt gegenrechnen lassen. Welche Möglichkeiten habe ich diesbezüglich, welche Fristen und Formalitäten sind zu beachten und bedeutet Zeitverzögerung dann ggf.