Da ich seit mehreren Jahren im Ausland lebe, und keinen Einblick in die finanzielle Situation meiner Mutter habe, und auf Nachfragen bei meinem Bruder zu diesem Thema keine konkreten Antworten, bzw. ignorieren auf konkrete Fragen erhalte, habe ich mich um einen ersten Überblick zu bekommen diesbezüglich direkt an das Finanzinstitut gewandt, bei dem ich noch von früher her weiß, dass meine Mutter dort Ihr Hauptkonto hat. ... Daraufhin habe ich nochmals die Bank angeschrieben, und nachgefragt, ob Sie mir auch Kontoumsätze / Kontobewegungen rückwirkend vor dem Tod meiner Mutter zur Verfügung stellen können, worauf ich vom zuständigen Bankbetreuer per eMail die Information erhalten habe, dass ich als Erbe „nur berechtigt bin Auskünfte ab dem Zeitpunkt des Todes zu erhalten, da Auskünfte über Daten zu Lebzeiten rechtlich nicht möglich wären" Meine Fragen diesbezüglich sind: - Habe ich ein Recht auf Einsicht / Auskunft der Konten / Kontobewegungen, Depots und Versicherungen auch zu Lebzeiten? ... - Da der zuständige Mitarbeiter der Bank, welcher die Konten verwaltet zusätzlich noch ein alter Schulfreund meines Bruders ist, stellt sich für mich außerdem noch die Frage, falls ich ein Recht auf Einsicht / Auskunft auch zu Lebzeiten habe, sollte ich meine weiteren Anfragen / Kommunikation besser an die Hauptstelle der Bank bzw.