Renovierung bei Auszug nach 2,5 Jahren??
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
. ----- Der Vermieter hat meine Kündigung bestätigt, schreibt aber in seiner Bestätigung, was ich nun alles zu tun habe: - Bei Auszug sind alle Bohrlöcher in Wänden und Decken zu schliessen (außer in der Küche habe ich keine Bohrungen vorgenommen) - Die Wände und Decken der gesamten Wohnung sind fachgerecht neu weiß zu streichen (alle Wände und Decken nach 2,5 Jahren???) ... - Struktur- oder farbige Tapeten können nicht an den Nachmieter übergeben werden. - Die Lampen in Bad, Flur und Abstellraum gehören zur Wohnung (das stimmt nicht, die Lampen im Flur gehören mir, muss ich hierzu Stellung nehmen, oder schweige ich besser, damit ich nicht hier ggf auch noch Löcher schließen muss.