Kündigung - ALG 1 - Elternzeit - Selbstständigkeit
vom 7.3.2023
für 78 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Da sich der neue Arbeitgeber in direkter Wettbewerbssituation befindet, haben wir uns auf ein frühzeitigeres Kündigungsdatum geeinigt als der 31.12.2023 (ohne Einmalzahlung o.ä.). 4.) ... Aktuell investiert unser Startup in einer Produktentwicklung und Auszahlung von Gehältern an Geschäftsführer werden in 2023 noch nicht möglich sein. ... Habe ich als Gründer Anspruch auf ALG1 inkl.