Gehaltsumwandlung bei bestehender Unterhaltspflicht
vom 5.12.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Anwälte, ich habe folgende Frage. ... Die Frage lautet nun, ob diese Kürzung des Jahresbrutto Einfluss auf die Höhe des Unterhalts nimmt. Es geht nicht darum meiner Ex-Gattin bzw. meinen Kinder mit einer minimalen Reduzierung des Unterhaltes Schaden zu wollen sondern vielmehr darum eine Altersvorsorge trotz Unterhaltspflicht aufzubauen zu können.