Betriebskostenabrechnung: Sind Wartungskosten umlegbar?
vom 2.3.2010
95 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mein Mieter bemängelt nun die letzte Beriebskostenabrechnung des Jahres 2008 und behauptet, Wartungskosten (von Feuerlöschanlage, Blitzschutzanlage, Aufzug ...etc ) die ich ihm in Rechnung gestellt habe, wären keine auf den Mieter umlegbaren Kosten, und argumentiert Wartungskosten wären ja Instandhaltungskosten. ... Kosten der Entwässerung 04. ... Die umlegbaren Kosten, gemäß Analge 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, werden nach Ablauf des Kalenderjahres mit dem Mieter abgerechnet.