Wird mein Ex bei dem Haftprüftermin entlassen ?
vom 4.5.2009
50 €
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Vortstrafen: 1.) 1997:Beihilfe zu unerblaubten Aufenthalt in drei Fällen 2.).2002:gemeinschaftlicher .Einbruchdiebstahl---->1 Jahr 4 Monate, 3 Jahre Bewährungszeit 3.) 2003: vier tatmehrheitliche Vergehen der Untreue und vier Vergehen des Missbrauchs von Titeln---> 2 Jahre Freiheitsstrafe, 360 Tagessätze, Bewährung auf 3 Jahre, einbezogen wurde die Entscheidung vom jahr 2002 4.) 2006: Versuchte Nötigung--> 50 Tagessätze, 1 Monat Fahrverbot 5.) 27.9.2006: Landgericht Muc Steuerhinternziehung in 5 Fällen---> 2 Jahre Freiheitsstrafe o Bewähung- Gesamtstrafenbildung wie folgt: Auf die Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren wurde erkannt wegen Steuerhinterziehung in 4 Fällen unter Einbeziehung der entscheidung vom Jahr 2002 und den Einzelfreiheitsstrafen aus 2003.