Wird das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung oder durch vorzeitige Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Vermieter beendet, so haftet der Mieter für Schaden, der dem Vermiter dadurch entsteht, daß die Räume nach der Rückgabe leerstehen oder billiger vermietet werden müssen, nd zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe. (...) 8. ... Anderenfalls ist der Vermieter nach Räumung berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene, einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen. § 20 - Salvatorische Klausel 1.