Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich als Ehegatte eine Mietbürgschaft für eine Bekannte ohne die Einwilligung meiner Frau übernehmen?Falls ich doch einspringen sollte, hafte ich nur für Mietausfälle, wenn ja bis zu welcher Höhe, wenn nein, für welche Kosten hafte ich dann und gibt es eine Obergrenze?KAnn man sagen,eine Mietbürgschaft ist überschaubarer als andere Bürgschaften?