FRAGE: Ich gehe davon aus, dass ich keinen Werkvertrag abgeschlossen habe, um einen absolut handfesten Anspruch auf die angepriesene Platzierung habe. ... Kann jemand hieraus (bitte) einen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachbesserung mit halbwegs verbindlichen Resultaten ableiten?!!!
Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen." ... Ich würde, je nachdem wie Sie diesen Fall beurteilen, dann einen Folgeauftrag zur Beitreibung/Einklagung meiner Ansprüche erteilen.
Falls es dann später zu einer Scheidung kommen sollte, sieht es ja nach dem neuen Unterhaltsrecht so aus, dass ich als geschiedene Ehefrau keinen Anspruch auf Unterhalt habe, sofern das Kind 3 Jahre alt ist.
Der Bauleiter behauptete daraufhin: - dass diese Veränderung schließlich so mit mir abgesprochen wären, - es keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kosten gäbe und dass ich aufgrund der im Werkvertrag vereinbarten Pauschalkosten keinen Anspruch auf eine detaillierte Kostenauskunft hätte.
Meine Fragen nun: Kann ich meine Ansprüche gegenüber der Hausverwaltung geltend machen, da diese ja den Auftrag der Abfluss/Kanalreinigung gegeben hat?
Mit 3 der Parteien ist alles problemlos verlaufen, die 4.Partei leitet aus meinem Entgegenkommen jedoch den Anspruch ab ihre Vorstellungen umgesetzt zu bekommen, als würden sie eine Eigentumswohnung erwerben.
Ich habe nun zu Mitte November gekündigt und gehe eigentlich davon aus, dass ich Anspruch auf einen anteiligen Bonus für die 4,5 Monate von Juli bis Mitte November habe.
Die Erbauseinandersetzung fand vor einem Notar statt und hat folgenden Inhalt: Ausschlagung der Erbschaft durch die Lebensgefährtin Erbscheinsantrag: Folglich und in Ansehung von § 2102 BGB sind gemeinschaftliche Erben aufgrund des Erbvertrages des Erblassers die eigenen und die Kinder der Lebensgefährtin. ... Mit der Erbauseinandersetzung sollten alle gegeneinander zustehenden Ansprüche vergleichsweise ausgeglichen sein. Auf alle darüber hinausgehenden Ansprüche wurde ausdrücklich gegenseitig verzichtet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Jahren vermiete ich eine kleine Wohnung in Kurzzeit über eine Vermittlungsfirma (Home-Company). Letztes Jahr wurde ich seitens dieser Firma darüber informiert, dass ich aufgrund der neuen Gesetzeslage die Vermittlung selbst bezahlen muss. Der Vorschlag von der Home-Company war, den Mietpreis um ca. 20% zu erhöhen und dafür monatlich diese Mehreinnahme (100 €) an die Vermittlungsfirma zu überweisen.
Im Notarvertrag seht folgendes : Ansprüche und Rechte des Käufers wegen heute bestehender oder in der Entstehung begriffener Sachmängel jeder Art, insbesondere wegen der Richtigkeit der angegebenen FLächenmaßes, der Bodenbeschaffenheit und des Gebäudezustendes sind ausgeschlossen.
Sehr geehrter Anwalt, ich betreibe seit Jahren mit grossem Werbeaufwand eine Website mit dem Namen www.laserboerse.de /com/ org/ net. Die Bekanntmachung dieser Adresse erforgte auf dem Postweg zu den Ärzten und kostete mehrere 10.000.-€ Nun hat sich ein meines erachtens Trittbrettfahrer aufgetan mit dem web Namen www.laser-boerse.de. Nun meine Frage: Kann ich auf Unterlassung klagen?
Lieber Jurist, Ich beabsichtige eine Wohnung zu kaufen und diese in der Folge zu beziehen. Hintergrund: Wegen einer beruflichen Veränderung bin ich mit Familie umgezogen und wohne seit 4 Monaten zur Miete. Deshalb beabsichtige ich eine Wohnung zu kaufen und diese mit meiner Familie zu beziehen.
Frage 2: Gilt auch bei dieser Variante der Anspruch auf bis zu 15 Gehälter (§ 9, 10 KSchG) aufgrund Betriebszugehörigkeit von 18 Jahren und Alter von 50,5 Jahren oder auch nur 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr?