Wasserschaden durch fehlerhafte Entwässerung - wer zahlt?
vom 8.10.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Im Kaufvertrag gibt es die folgende Formulierung: "Für alle Schäden, welche bis zur Übergabe entstehen, haftet die Verkäuferin und sie ist in der Pflicht diese zu beheben. Die mit dem Kaufgegenstand verbundenen Rechte, Nutzungen, Pflichten und Gefahren sowie die darauf haftenden oder die damit verbundenen öffentlichen Lasten und Abgaben gehen vom Besitzübergang an auf die Käufer über." ... Sollte ich alle Forderungen aufgrund des Kaufvertrags abweisen?