Kindergeld bei Auslandsaufenthalt
vom 7.1.2014
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite im Ausland fuer ein auslaendisches Unternehmen, bin aber in Deutschland noch mit meinem Erstwohnsitz gemeldet , besitze eine Eigentumswohnung und bin daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland, eigentlich sind alle Vorraussetungen fuer den Erhalt fuer Kindergeld erfuellt. Meine Familie lebt mit mir im Ausland, wir sind nur einmal im Jahr fuer 1 Monat zum Urlaub in Deutschland.