Entschädigung Umbuchung auf längeren Hin- und Rückflug
beantwortet von
Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel / Wiesbaden
Die angegebene Flugnummer wurde von uns im Internet überprüft und hier lautete die Aussage Düsseldorf – Kos etc. ... Uns ist klar das der Veranstalter seiner Leistungspflicht in diesem Fall nachkommt, aber haben wir aus dem Vertrag heraus hier keine Rechte?