unsere Wohnung ist im Erdgeschoss in einem rueckgebaeude in muenchen und liegt U-förmig um einen per Bauplan genannten ''''Innenhof''''. die offene Seite des Us ist 12m breit und grenzt an zwei Nachbarhöfe. wir schauen auf die nachbarliche 7m lange Garagenwand; links und rechts der wand, die eine höhe von 1,9m bis 2,55m hat, sind Öffnungen zu den Nachbarhöfen - links 4m, rechts 1m. entlang der 4m breiten oeffnung planen wir unsere Terrasse und die 2m hohe Trennwand. Artikel 57, 7.a der bayrischen Bauordnung besagt, dass folgende Mauern und Einfriedungen verfahrensfrei sind: Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich. die Münchner einfriedungssatzung 925 beschreibt keine Terrassentrennwände und limitiert Einfriedungen auf eine max. hoehe von 1,50m. die von uns vorgeschlagene Terrasse geht direkt vom Wohnzimmer aus. der innenhof hat eine Gesamtgröße von etwa 12x12m. darf ich eine Terrasse dort bauen? eine Terrasse verstehe ich als eine mit fliesen ausgelegte Fläche, auf der man zwei Sonnenstühle oder einen Tisch platziert. darf diese Terrasse eine 2m hohe Trennwand entlang der Grundstücksgrenze haben, die nicht offen ist?