Wir haben einige Fragen zur Mängelhaftung nach Hauskauf. ... Hier die bestehenden Mängel: -Treppenaufgang, seitliches Kunststoffteil wurde noch nicht entfernt --> angesprochen bei der Besichtigung vor der Maklerin, würde uns zugesichert, dass es fachgerecht geregelt wird Handwerkerliste wurde nicht ausgehändigt--> wir sind ausgegangen diese automatisch zu erhalten, aufgrund der Garantie von 5 Jahren Daten zur Solaranlage fehlen* Terrasse - Außenbeleuchtung wurde noch nicht angebracht -->Anlage 1 Rolläden in der Küche funktionieren nicht --> angesprochen bei der Besichtigung vor der Maklerin, wurde uns mündlich zugesichert, dass es fachgerecht geregelt wird Wohnzimmer und Bad oben, ebenfalls (Rolläden)--> angesprochen bei der Besichtigung vor der Maklerin, würde uns mündlich zugesichert, dass es fachgerecht geregelt wird Bad oben: Abschlussleiste fehlt --> angesprochen bei der Besichtigung vor der Maklerin, wurde uns mündlich zugesichert, dass es fachgerecht geregelt wird Bad unten: Fleck an Decke --> angesprochen bei der Besichtigung vor der Maklerin, wurde uns mündlich zugesichert, dass es fachgerecht geregelt wird im Haus gibt es keinen Telefonanschluss, nur in der Garage, telefonieren nur via Funktelefon möglich* Garage: rechts innen ist der Boden nass * Terrasse: Regenwasser läuft nicht richtig ab, daher Flecken in der Garage (wird in Zusammenhang gebracht, da Terrasse auf Garage ), auf einer Seite fehlt der Kies, würde bei der Besichtigung angesprochen und uns versichert, vor der Maklerin, dass alles fachgerecht ist Bad OG: unter dem Technikkasten fehlt der Abschluss, Fliese neben WC hat Risse (unten)* Bad OG: Wand zur Decke hat Wasserspuren, Waschbecken hat Kratzer* Wohnzimmer: keine Steckdose bei der Abdeckung für indirekte Beleuchtung* Dazu kommt, dass der einbetonierte Keil am Randstein seitens des Verkäufers , von der Gemeinde weggemacht wurde, (in der Anlage 1 wurde der Abschliff abgemacht, nicht das Ankeilen durch Beton) -> Am 29.04.2915 kommt diesbezüglich Herr Stender von der Gemeinde Rheinfelden Die Terrassenumrandung besteht aus Plexiglas nicht Milchglas , wie in Anlage 1 abgemacht In der Urkunde des Notars steht beim Punkt Mängelhaftung folgendes : ...