Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben zwei Doppelhaushälften erworben mit je 225m² Grundstück. Aus der einen Seite gibt es eine Stichstrasse unter welcher eine Versickerungsanlage errichtet wurde für das Regenwasser vom Dach. Auf der anderen Seite ist der Garten mit rund 150m², gegenüber vom Garten grenzt der Garten vom Nachbarn welches höher liegt als unseres und somit leicht abschüssig zu uns. Nun hatten wir schon während der Bauphase einmal Wassereinbruch über die Lichtschächte, wobei hier schon deutlich wurde das das Regenwasser vom eigenen Garten + das vom Nachbargrundstück an unsere Hauswand floß. Hier wurde damals ein kleiner Damm errichtet und der Keller mit Trocknungsmaschinen getrocknet. Nun hat die Hausbaufirma den Boden nur glattgezogen und Mutterboden raufgeschmissen plus Rasensaat, ohne den sehr lehmhaltigen Untergrund zu tauschen oder aufzubrechen.
Somit hatten wir nach dem ersten großen Regenfall diesen Winter eine große Wasserpfütze (Terrasse Unterwasser) vor dem Haus welche erst nach 3 Tagen sichtlich verschwunden war und der Garten noch weitere 5 Wochen so weich wie das Wattenmeer einem vorkam und man jedes mal 10cm tief einsackt. Sprich der Garten ist unbenutzbar.
Wir haben noch 5% von den Baukosten zurückbehalten und diskutieren nun mit der Hausbaufirma, welche der Meinung ist hier rechtlich nicht handeln zu müssen, aber ein paar Bohrungen im Garten setzen wollen welche dann mit Sand verfüllt werden sollen als Abhilfe, aber bestehen darauf die zurückgehaltenen Baukosten vorher ausgezahlt zu bekommen. In der Baubeschreibung habe ich keine nennenswerten Hinweise dazu gefunden das das Hausbauunternehmen (wir haben Haus und Grundstück erworben) dazu verpflichtet wäre.
Nun meine Frage, gibt es hier ein allgemeinrecht oder irgendwas was die Hausbaufirma hier verpflichtet nachzubessern ?
MFG
Bjoern
Sehr geehrter Fragesteller,
sehen Sie bitte in dem notariellen Kaufvertrag nach , ob hier eine Vereinbarung getroffen wurde. Ich gehe bei der Beantwortung der Frage nun davon aus, dass Sie mit der Baufirma vereinbart haben, dass diese auch den Garten herrichten muss.
Fordern Sie diese dann schriftlich zur Mängelbeseitigung auf, führen Sie die Mängel genau auf und setzen Sie eine Frist. Sie können auch ankündigen, dass Sie nach der Frist eine andere Firma beauftragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin