Sehr geehrer Ratsuchender,
Ihre Frage nach einem Anspruch auf Kürzung der Hecke beantworte ich wie folgt.
Sie schreiben, dass die Nachbarordnung wohl keine (direkte) Anwendung findet.
Auch das Nachbarrechtsgesetzt Ihres Bundeslandes kann nicht herangezogen werden.
Die Hecke steht auf dem Grundstück des Nachbarn.
Da noch ein Gehweg überfahren werden muss, sehe keine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs.
> Sie haben ausgehend von Ihren Angaben keinen Anspruch auf Kürzung der Hecke.
Welcher Abstand besteht zum öffentlichen Gehweg? Möglicherweise kann die Gemeinde wegen des Grenzabstandes zum Gehweg tätig werden.
Ein Anspruch bestünde nur dann, wenn die nur deshalb nicht gekürzt wird, um Ihnen zu schaden. § 224 BGB
: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."
Sie können versuchen, über den örtlichen Friedensrichter eine Lösung herbei zuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 16.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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