Bafögüberzahlung Zuflussprinzip
Das habe ich den Bafögamt sofort mitgeteilt ( das Bafög- Geld ging noch immer bis Juni ein) Als ich mich im Mai exmatrikuliert hatte bin ich auch sofort zum Jobcenter und habe im selben Monat Antrag auf ALG 2 gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nur den Rückforderungsbescheid brauche um im Mai ALG 2 zu bekommen. ... Heute teilte man mir beim Jobcenter mit, dass ich keinen Anspruch auf ALG 2 habe, da das Bafög Geld in den Monaten zugegangen ist, und es als Einkommen zählt.