Rückgabe der Mietsache - Schönheitsreparaturen
vom 13.12.2010
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo Anwalt, ich habe 2006 als Mieter einen Standardmietvertrag des RDM unterschrieben. ... Bei Auszug vor diesen Fristen sind die Kosten anteilig zu tragen. (6) Der Mieter ist für die Einhaltung der Fristen, Art und Weise der Durchführung der im Laufe der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. §16 Sonstiges: Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. ... Der Vermieter möchte das Haus nun verkaufen.