Kündigungsfrist in einer Studenten-WG
vom 13.1.2008
35 €
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. * Bei einem unbefristeten Mietvertrag reicht es bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn der Untermieter Ende April kuendigt, falls er Ende Juli ausziehen möchte, oder Ende November für Ende Februar. * Bei einem befristeten Mietvertrag gibt´s keine Kündigungsfrist (Soweit ich bei meinen Internet-Recherchen alles richtig verstanden habe.) ... In diversen Internet-Foren wurde mal diskutiert, ob ein (Unter-) Mieter vertraglich auf die gesetzliche Kündigungsfrist verzichten darf, aber ich habe keine endgültige Antwort darauf gefunden (Fragepunkt 3).