.: AVZ + KKA + Grundgehalt(Netto) = 2.273,33€ Netto Jetzt trat das Jungendamt von Berlin an mich heran und berechnete die Unterhaltforderung gegenüber meinem Kind(in Berlin lebend) neu, inkl. ... Meine Frage ist nun: Darf das Jugendamt von Berlin zur Berechnung des Unterhalts, das Netto Gehalt im Ausland (2.273,33€) verwenden, eigentlich nur das Netto Gehalt im Inland (1.284,64€)oder findet sogar eine andere Anwendung, in meinem Fall, statt?