Sachverhalt: (1) Unser Architekt hat uns die Schlussrechnung des Malermeisters zukommen lassen. (2) Wir haben dieser Schlussrechnung beim Architekten widersprochen, da 1. die Angebotssumme bei weitem überschritten wurde und wir einzelne Positionen nicht nachvollziehen können (bzw. die Preise als viel zu hoch empfinden) 2. der Anstrich im Praxisbereich (Zahnarztpraxis) nicht den Anforderungen entsprach: Wir haben einen Latex Anstrich (wurde auch so berechnet) machen lassen, der gut zu reinigen sein sollte, haben jedoch einen Anstrich erhalten, der sich kaum reinigen lässt und somit für die Praxis nicht geeignet ist (Malermeister hatte den Anstrich in der alten Praxis, der sehr gut zu reinigen war, vorher in Augenschein genommen). 3. wir trotz vertraglicher Regelung bislang keinen Sicheheitseinbehalt vorgenommen haben (Bankbürgschaft liegt nicht vor) 4. wir trotz mehrfachen Nachfragens beim Architekten immer noch keine separate Rechnung für die aus einem Wasserschaden resultierenden Teile der Leistungen des Malermeisters bekommen haben (wird von der Versicherung nur bezahlt, wenn eine separate Rechnung vorliegt). Diese Leistungen (Behebung des Wasserschadens) wurden separat beauftragt. (3) Wir haben die Schlussrechnung des Malermeisters aus o.g. Gründen nicht beglichen. (4) Wir haben nun angeboten, dass die unstrittigen Teile der Schlussrechnung von uns bezahlt werden (hier haben wir auf den Architekten verwiesen).